Finanzierung

Da die LRS- oder Dyskalkulietherapie nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen erscheint, müssen diese Therapien oft privat finanziert werden.

Unter besonderen Voraussetzungen kann nach § 35a SGB beim Jugendamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. 

Privat finanzierte Kosten kann man normalerweise von der Steuer absetzen. Dies muss man beim zuständigen Finanzamt abklären.